Seit der Saison 2021 ist eine schriftliche Anmeldung und Bestätigung aller gewerblichen Tandempiloten durch den Verein notwendig. Voraussetzung ist eine Genehmigung gemäß § 25
LuftVG durch den Verein.
Der Verein als Geländehalter vergibt eine begrenzte Anzahl an Zulassungen verbunden mit einer Nutzungsgebühr. Das dient der Gewährleistung eines geordneten Flugbetriebs, und zur Entlastung
unseres Fluggebiets.
Bei, insbesondere wiederholten, Verstößen wird mit Hilfe des DHV und eventuell weiteren Instanzen interveniert.
Um dem Vereinsvorstand, der seine Sache ehrenamtlich macht, die Arbeit zu erleichtern, können sich Vergabekriterien und Modus ab 2027 ändern.
Gewerbliches Tandemfliegen am Jenner ist unter folgenden Auflagen gestattet:
- Ab dem 10. kommerziellen Flug ist ein gültiges Tandemticket zwingend erforderlich.
Ein Anmeldung beim Verein muss trotzdem erfolgen.
- Tandemtickets sind Piloten-bezogen.
- Das Landen an der Bergheimat (Brandnerfeld) ist bei kommerziellen Flügen nicht erwünscht und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Grundstückseigentümer gestattet.
- Das Tandemticket berechtigt zur Durchführung gewerblicher Flüge am Jenner. Jeder Tandempilot ist verpflichtet, sich selbständig um Landemöglichkeiten zu kümmern.
- Ein Tandemticket kann bei triftigen Gründen durch die Vorstandschaft entzogen werden.
- Die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr für gewerbliche Piloten (Tandemticket) beläuft sich auf 200€. Dieser Preis wird auch für die Saison 2027 gleich sein.
- Die Gültigkeit der Tandemtickets bleibt bis zur Ausstellung der Tickets der nächsten Saison bestehen.